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The history of the Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) begins in May 1957.
IGBK has three members by statute: Deutscher Künstlerbund, GEDOK, and Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler/BBK. Individual artists can become member of one of these organisations, and eventually get engaged in IGBK's activities through that. IGBK acts as the German National Committee for the International Association of Art/IAA Europe.
However, IGBK's services and consulting offers are available to all organized and non-organized visual artists in Germany, working internationally, with questions for instance concerning transport and costums or social insurance. Feel free to call us (+49 30 23 45 76 66) or send us an email (This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. If we cannot help you first hand, we may be able to direct you to the right person.
Have a look at the information portal www.touring-artists.info, our joint project with the International Theatre Institute (ITI) Germany and the Dachverband Tanz Deutschland. The website provides information on visas and residence, transport and customs, taxes, social insurance, and copyright related to cross-border mobility for artists working internationally. The project is supported by the Federal Government Commissioner for Culture and the Media.
All organized and non-organized visual artists (residing in Germany, no students) can apply for the IAA International Identity Card with us. Find further information here. The International Identity Card is valid for two years.
The Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) e.V. was founded in Cologne in 1957 and has been the German National Committee of the International Association of Art (IAA) ever since.
Statutes of IGBK (in German) / Satzung der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste
zuletzt geändert am 07.11.2025
§1 Sitz, Geschäftsjahr
a) Die Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste – Sektion der Bundesrepublik Deutschland - e.V., abgekürzt IGBK, ist als Verein in das Vereinsregister des Amtsgerichts Köln mit dem Sitz in Köln eingetragen. Sie ist das Nationalkomitee der Bundesrepublik Deutschland in der International Association of Art/Association Internationale des Arts Plastiques, abgekürzt: IAA/AIAP.
b) Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember.
§2 Ziele und Aufgaben
a) Die IGBK ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel der IGBK dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder der IGBK erhalten keinen Gewinnanteil und auch keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
b) Zweck der IGBK ist die Förderung der Kunst und Kultur (§52 Abs. 2 Nr. 5 AO) sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§52 Abs. 2 Nr. 13 AO).
c) Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
Förderung von Kunst und Kultur
- die Unterstützung der länderübergreifenden Begegnung und der Zusammenarbeit zwischen bildenden Künstler*innen sowie nationalen und internationalen Künstler*innenvereinigungen
- den kontinuierlichen Austausch und die Zusammenarbeit mit weiteren Organisationen der bildenden Kunst und vergleichbaren Einrichtungen auch anderer künstlerischer Sparten im nationalen und internationalen Kontext
- das Sammeln, Auswerten, Erstellen und öffentliche Bereitstellen von Informationen auf nationaler und internationaler Ebene zur künstlerischen Produktion, zu ihrer Verbreitung, ihrem Zugang, ihrer Förderung sowie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen (zum Beispiel über kostenlose Publikationen, Newsletter, Website, Social Media, Veranstaltungen, Fachgespräche, individuelle Auskünfte, Angebote und Gespräche)
- die Förderung und Anregung des öffentlichen und fachwissenschaftlichen Austauschs über bildende Kunst und die unentgeltliche Bereitstellung von Wissen und Materialien hierzu auf nationaler und internationaler Ebene
- die Organisation von und Beteiligung an Projekten, Kooperationsprojekten, Austauschformaten und Präsentationen, Netzwerken, Initiativen und öffentlichen Veranstaltungen (Symposien, Workshops etc.) zu aktuellen kulturpolitischen Fragen mit Schwerpunkt auf bildende Kunst bzw. zu aktuellen Fragen bezüglich der künstlerischen Produktion in nationaler und internationaler Perspektive
Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
- die Mitarbeit in nationalen, europäischen sowie internationalen Gremien, Veranstaltungen und Organisationen zur Förderung des länderübergreifenden Austauschs zu Kunst und Kultur, zu kulturpolitischen Fragen und zu einer internationalen Verständigung insbesondere für die Vertretung der bildenden Kunst aus Deutschland im Ausland sowie für den interkulturellen Austausch im Geist der Völkerverständigung und des Dialogs im Sinne der UNESCO Konvention Kulturelle Vielfalt
- die Vertretung der bildenden Künstler*innen aus Deutschland in der International Association of Art/ Association Internationale des Arts Plastiques, abgekürzt: IAA/AIAP
§3 Mitgliedschaft
a) Gründungsmitglieder der Dachstruktur IGBK sind: „Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (Bundesrepublik Deutschland) e.V.“ - BBK „Deutscher Künstlerbund e.V.“ „Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfördernden e.V.“ – GEDOK als Verbände, deren Arbeitsbereich sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstreckt.
Mitglied kann jede Vereinigung bildender Künstler*innen werden, soweit sie auf Bundesebene arbeitet (im folgenden Mitglied oder Mitgliedsverband).
Über die Aufnahme entscheidet die Delegiertenversammlung mit 3/4 Mehrheit.
b) Die Mitgliedschaft endet durch Verlust der Rechtsfähigkeit eines Mitgliedsverbands, durch Ausschluss oder durch Austritt.
Der Austritt kann nur schriftlich zum Ende des Geschäftsjahres mit sechsmonatiger Kündigungsfrist gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Über den Ausschluss eines Mitgliedsverbands entscheidet die Delegiertenversammlung nach Anhörung des Mitgliedsverbands mit 2/3 Mehrheit. Der Ausschluss ist zulässig, wenn ein Mitgliedsverband den Zwecken des Vereins (§2 a-c) zuwiderhandelt.
c) Die Mitgliedsverbände leisten einen angemessenen Beitrag. Die Höhe des Beitrags wird von der Delegiertenversammlung festgelegt.
§4 Organe
Organe der IGBK sind die Delegiertenversammlung und der Vorstand.
a) Die Delegiertenversammlung setzt sich paritätisch aus Delegierten der Mitgliedsverbände zusammen. Die ordentliche Delegiertenversammlung findet jährlich einmal statt. Außerordentliche Delegiertenversammlungen sind auf Beschluss des Vorstandes oder auf Antrag eines Viertels der Delegierten einzuberufen. Die Einberufung erfolgt in jedem Fall durch die Vorsitzenden (Vorstand im Sinne des § 26 BGB) mit einer Mindestfrist von 4 Wochen in Textform unter Angabe der Tagesordnung und des vom Vorstand festzulegenden Ortes und Versammlungsformats.
Auf der Delegiertenversammlung haben die anwesenden Delegierten je eine Stimme; Stimmübertragung ist nicht möglich. Eine virtuelle oder hybride Delegiertenversammlung ist möglich, insofern die Delegierten in diesem Rahmen ihre Rechte in einem nur für die Delegierten und Geschäftsstelle zugänglichen Kommunikationsraum im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können und die Geheimhaltung ihrer Stimmabgabe sichergestellt ist. Ausreichend ist eine Versendung der Zugangsdaten zur virtuellen bzw. hybriden Sitzung zwei Tage vor dem Termin per E-Mail. Die Vorschrift des § 32 Abs. 2 BGB bleibt hiervon unberührt.
Beschlüsse werden, sofern diese Satzung keine andere Regelung vorsieht, mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Die Delegiertenversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der teilnehmenden Delegierten beschlussfähig. Über die Beschlüsse der Delegiertenversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Die Versammlung bestimmt eine Versammlungsleitung und eine/n Protokollant*in. Das Protokoll wird von der Versammlungsleitung und der/dem Protokollant*in unterschrieben.
Die Delegiertenversammlung nimmt den Geschäftsbericht des Vorstandes entgegen und erteilt diesem die Entlastung. Die Delegiertenversammlung wählt aus ihrer Mitte eine Versammlungsleitung und für die Dauer von drei Jahren den Vorstand sowie zwei Kassenprüfer*innen. Diese bleiben bis zur erfolgreichen Neuwahl eines/r Nachfolger*in im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, zum Beispiel durch Rücktritt, wählt die nächstfolgende Delegiertenversammlung eine Nachfolge, die das Amt bis zum Ablauf der ursprünglichen Amtszeit des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds wahrnimmt.
b) Der Vorstand besteht aus je einem Vorstandsmitglied der Mitgliedsverbände, die den Verein gemeinsam als Vorsitzende gemäß § 26 BGB vertreten, und je zwei weiteren Vertreter*innen der Mitgliedsverbände.
Die Vorsitzenden sind alleinvertretungsberechtigt gemäß § 26 BGB. Sie bleiben im Amt für die Dauer der gewählten Amtszeit, auch wenn sie zwischenzeitlich nicht mehr Vorstandsmitglied eines Mitgliedsverbands sind.
Im Innenverhältnis sind alle Vorstandsmitglieder einander gleichgestellt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Sitzung teilnimmt, die in Präsenz oder per Videokonferenz stattfindet. Er entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Schriftliche Zirkularbeschlüsse per E-Mail sind ebenfalls mit einfacher Mehrheit möglich.
Die Delegierten wählen eine/n der drei Vorsitzenden auf die Dauer von drei Jahren als bildende/n Künstler*in zum/zur Sprecher*in.
Delegierte, auch Vorstandsmitglieder, können für ihre Tätigkeit für die Erfüllung der Satzungszwecke des Vereins gem. § 3 Nr. 26, 26a EstG die steuerlich zulässigen Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe erhalten. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand, auch über die Bedingungen und Höhe der Aufwandsentschädigungen. Für die Vereinbarung mit Vorstandsmitgliedern ist allein die Delegiertenversammlung zuständig.
Der Vorstand bestellt die Geschäftsführung, die an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilnimmt. Nähere Einzelheiten bestimmt eine Geschäftsordnung, die der Vorstand erlassen kann. Der Vorstand kann zu seiner Unterstützung Projektleitungen ernennen sowie zur Beratung Beiräte einsetzen.
§5 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen beschließt die Delegiertenversammlung mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Delegierten. Einzelne Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen und redaktionellen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.
§6 Auflösung
a) Die Auflösung des Vereins kann von der Delegiertenversammlung mit 3/4 Mehrheit beschlossen werden, wenn 2/3 der Delegierten anwesend sind. Die den Auflösungsbeschluss fassende Delegiertenversammlung bestellt die Liquidator*innen.
b) Im Falle des Ausscheidens von Mitgliedsverbänden sowie bei einer Auflösung des Vereins findet ein Ersatz von geleisteten Zuwendungen an den Verein sowie eine Zuwendung von Vermögen nicht statt. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Kunst und Kultur oder die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Über die Vergabe im Rahmen dieser Vorschrift entscheidet die Delegiertenversammlung.
The Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) is an important umbrella organization for visual artists at the international and national level. It has been the guiding idea of IGBK since its beginning to foster worldwide collaboration amongst visual artists in all directions.
Service
We provide information on working opportunities and grants for visual artists, both in Germany and abroad. We offer guidance on administrative and procedural aspects pf exchange and exhibition projects abroad, and issue the IAA International Identity Card for artists (residing in Germany). The card includes ticket price reductions or free admission to many museums and galleries worldwide.
IGBK services and consulting offers are available to all organised and non-organised visual artists in Germany. Since April 2013 we have been working on www.touring-artists.info, a joint project of IGBK, the Dachverband Tanz Deutschland and the International Theatre Institute in Germany (ITI). The website provides information on visas, residence, transport, customs, taxes, social insurance, and copyright related to cross-border mobility for artists working internationally. The project is supported by the Federal Government Commissioner for Culture and the Media and the Berlin Senate Department for Culture and Social Cohesion.
Symposia and workshops
We organise symposia and workshops on topics of relevance to artists. We invite artists, cultural politicians, scientists, and practitioners in the field of cultural mediation, art education, and the art market. With our partners we discuss topical issues concerning training in the arts, communication, identity, and the conditions and perspectives of contemporary art. Through these activities, IGBK seeks to stimulate new ideas, propose possible solutions and sharpen the vision for future-oriented concepts.
Art accross borders
IGBK is engaged with several organisations and networks, particularly at the European level. In cooperation with its partners, IGBK attempts to insure that issues important to artists are taken into consideration in relevant international and administrative contexts.
IGBK represents the German National Committee of the International Association of Art (IAA), which with more than 90 members is the world's largest international NGO of visual artists. IGBK is part of the current Executive Committee of IAA Europe and has acted as the office of IAA Europe 2015-2019. We are active in Culture Action Europe (CAE), in the artists mobility network On The Move (OTM), and we are an associated member in the worldwide network of arts residencies Res Artis. IGBK is a member of the German UNESCO Commission (until end of 2020) and of the Kunstrat (Fine Arts Council) of Deutscher Kulturrat (German Cultural Council).
Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK)
Markgrafendamm 24/ Haus 16
10245 Berlin
Germany
Tel: +49 (0)30 23 45 76 66
Fax: +49 (0)30 28 09 93 05
Email: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
The board of the IGBK is elected by an assembly of delegates every three years, the assembly constisting of six delegates from each BBK, Deutscher Künstlerbund and GEDOK.
Nine persons are being elected to the board, three from each member organisation and with one person from each organisation acting as chairperson to the board.
Board members:
Further delegates:
Former chairpersons of the board
The team at the IGBK office consists of
The IGBK unites Germany's three most important supra-regional artist associations on the basis of equality: Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK - Federal Association of Artists), Deutscher Künstlerbund (German Artists' Association) and Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfördernden (GEDOK - Federation of Women Artists and Patrons of the Arts). IGBK therefore represents more than 14,000 visual artists in Germany. The association was founded in 1957 as the German National Committee of the International Association of Art (IAA).