Landesverbandes Lippe / Deutschland
Einreichungsfrist: 15-Feb-2026
Kategorie: Stipendium
Mehr Informationen: Download PDF
Aufenthaltsstipendium für Bildende Künstler*innen
Das Stipendium 2026 gilt für den Zeitraum vom 01. Mai 2026 – 31. Oktober 2026.
Das Aufenthaltsstipendium richtet sich an Künstler*innen aller Sparten der Bildenden Kunst mit entsprechender Qualifikation, Details finden Sie unten.
Das Stipendium bietet neben einer monatlichen Vergütung ein einfaches Appartement sowie einen Arbeitsplatz im großzügigen Gemeinschaftsatelier im Künstlerhaus Schwalenberg. Zum Ende des Stipendiums wird ein Katalog erstellt sowie eine Ausstellung ausgerichtet.
Die Malerstadt Schwalenberg im Südosten Lippes ist seit dem 19. Jahrhundert ein Anziehungspunkt für Künstler*innen, die in der idyllischen Umgebung Inspiration für ihr künstlerisches Arbeiten fanden. Im frühen 20. Jahrhundert etablierte sich dort eine Künstlerkolonie. Seit den 1970er Jahren führen der Landesverband Lippe und die Stadt Schieder-Schwalenberg die Tradition der Malerstadt als Kunstort fort durch regelmäßige Kunstausstellungen, die Schwalenberger Sommerakademie und Kunstevents.
Das Schwalenberg-Stipendium des Landesverbandes Lippe für Bildende Kunst gibt es seit den frühen 1980er Jahren. Ziel des Stipendiums ist die Förderung junger Bildender Künstler*innen. Damit einher geht das Ziel der Etablierung Schwalenbergs als Ort einer lebendigen zeitgenössischen Kunstszene in Anknüpfung an die Tradition der Künstlerkolonie Schwalenbergs. Die Stipendiat*innen leben und arbeiten im Künstlerhaus, das neben den Appartements für Künstler*innen auch ein Gemeinschaftsatelier mit einem idyllischen Blick über das Tal bietet.
Wer kann sich bewerben?
Das Stipendium richtet sich an bildende Künstler*innen aller Sparten, die in der Malerstadt Schwalenberg leben und arbeiten möchten. Voraussetzungen sind
● ein abgeschlossenes Studium der Bildenden Kunst an einer Hochschule oder Fachhochschule; der Studienabschluss / das Meisterschülerjahr sollten nicht länger als 7 Jahre zurückliegen,
● kontinuierliches künstlerisches Arbeiten sowie
● eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland.
Die Stipendiat*in wird von einer Jury sowie der Kulturagentur des Landesverbandes Lippe ausgewählt. Die Stipendiat*in muss für den Zeitraum des Stipendiums ihren Wohnsitz in Schwalenberg nehmen und auf eine Abschlussausstellung hinarbeiten, die im Oktober zum Ende des Stipendiums stattfindet.
Wir bieten:
Bewerbungsgebühr: keine Gebühr angegeben
Altersbeschränkung: keine Angabe
Regionale Beschränkung: nur Personen aus Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland können sich bewerben
