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Kann ich in der IGBK Mitglied werden?

Einzelpersonen können in der IGBK nicht Mitglied werden. In Deutschland repräsentieren wir die IAA Europe und bilden einen überregionalen Zusammenschluss der drei größten deutschen Künstlerverbände Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), GEDOK und Deutscher Künstlerbund. Diese drei sind als Vereine Mitglied in der IGBK.

 

Kann ich mich bei Ihnen individuell beraten lassen?

Wenn Sie als Künstler*in Fragen zu internationalen Belangen haben, können Sie sich gerne telefonisch (+49 30 23 45 76 66) oder per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) an uns wenden. Wir haben ein großes Netzwerk und werden versuchen, für Sie den/die richtige*n Ansprechpartner*in zu finden. Dies ist an keine Mitgliedschaft oder dergleichen gebunden.

Sehr viele Fragen lassen sich häufig schon über das Informationsportal www.touring-artists.info (unser Kooperationsprojekt mit dem Internationalen Theaterinstitut (ITI) Zentrum Deutschland und dem Dachverband Tanz Deutschland) beantworten.

 

Wie kann ich den internationalen Künstler*innenausweis der IAA beantragen?

Informationen zur Beantragung des internationalen Künstler*innenausweises (auch IAA Card) Sie hier.

 

Wie lange ist der internationale Künstler*innenausweis gültig?

Der Ausweis ist ab Ausstellung zwei Jahre gültig und muss danach erneut beantragt werden.

Wir sind die
Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste.
Das kurze Wort dafür ist IGBK.

Was ist bildende Kunst?

Bildende Kunst sind Künste,
bei denen Dinge gestaltet werden.
Zum Beispiel gestaltet ein Maler Bilder.
Oder ein Bildhauer gestaltet Figuren.
Bildende Künste sind:

  • die Malerei
  • die Bildhauerei
  • die Zeichnung
  • die Druckkunst
  • die Kunst mit Videos
  • die Kunst mit Fotografie

Die IGBK hilft Künstlerinnen und Künstlern

Die IGBK ist eine wichtige Organisation für bildende Künstler und Künstlerinnen.
Die IGBK unterstützt weltweit die Zusammen·arbeit

im Bereich Kunst und Kultur.

Die IGBK hilft Künstler und Künstlerinnen
in Deutschland und in der ganzen Welt.
Und wir möchten Möglichkeiten für künstlerische Arbeit verbessern.

Mitglieds·verbände der IGBK

Verbände sind Gruppen zur Interessen·vertretung.
Organisationen sind Gruppen für
viele Menschen.

In der IGBK arbeiten die 3 wichtigsten
deutschen Künstler·organisationen eng zusammen.
Das sind die 3 Organisationen in der IGBK:

Diese 3 Organisationen sind Mitglied bei der IGBK.

Wenn Sie auf die Namen klicken, bekommen Sie mehr Infos zu den Organisationen.

Die IGBK vertritt so mehr als 14.000
bildende Künstler und Künstlerinnen in Deutschland.

Der Vorstand von der IGBK sind
Vertreter und Vertreterinnen
aus den 3 Organisationen
Diese sind Künstler und Künstlerinnen.
Sie machen die Arbeit als Vorstand ehrenamtlich.

Angebote und Beratung

Wir beraten Künstler und Künstlerinnen zu diesen Themen:

  • Arbeits·möglichkeiten,
  • Austausch·möglichkeiten
  • und Förder·möglichkeiten

in Deutschland und in anderen Ländern.

Wir informieren über:

  • aktuelle weltweite Ausschreibungen.
  • Möglichkeiten zum Arbeiten mit Wohnen.
    Das heißt auch: Residenzen.
  • Möglichkeiten für Unterstützung durch Geld.
    Das heißt auch: Stipendien.
  • Wir stellen Kontakte her.

Wir begleiten bei Fragen zu Ausschreibungen
und Veranstaltungen.

Künstler und Künstlerinnen können einen Ausweis von uns bekommen.
Der Ausweis gilt auf der ganzen Welt.

Er bestätigt:
Sie sind bildender Künstler oder Künstlerin.
Der Ausweis heißt
internationaler Künstler*innenausweis.
Wenn Sie auf den Namen klicken bekommen Sie mehr Infos zum Ausweis.

Es gibt auch eine Internet-Seite von touring artists.
Diese Seite gibt es seit 2013.

touring artists ist englisch
und bedeutet reisende Künstler.
Wenn Sie auf den Namen klicken, kommen Sie zu der Seite.

Die Internet-Seite hat viele Informationen
für reisende Künstler zu diesen Themen:

  • Visa,
  • Zoll,
  • Steuern,
  • Sozial·versicherung
    und andere Versicherungen
  • sowie Urheber·Recht.

Die Internet-Seite ist gemeinsam von:

IGBK
und Dachverband Tanz Deutschland
und Internationales Theaterinstitut Deutschland.

Wenn Sie auf die Namen klicken, bekommen Sie mehr Infos zu den Organisationen.

Tagungen und Kurse

Tagungen heißen auch Symposien.
Kurse heißen auch
Workshops oder Arbeits·gruppen.
Wir veranstalten Tagungen und Kurse.

Dabei geht es um wichtige Themen
aus der Kultur·politik.

Wir machen Kurse.
Zum Beispiel zu aktueller künstlerischer Arbeit.

Es geht uns auch um diese Themen:

  • weltweiter Austausch zwischen Kulturen
  • Regeln für künstlerische Arbeit
  • Unterstützungen für Künstler und Künstlerinnen
  • Anerkennung und Selbst·verständnis von Künstlern und Künstlerinnen
  • Organisations·formen und Arbeits·formen
  • Vermittlung von Wissen über Kunst
  • Kunst·ausbildung
  • Sozial·versicherung
  • Urheber·recht

Bei unseren Veranstaltungen treffen sich
Künstler und Künstlerinnen,
und Kultur·politiker und Kultur·politikerinnen
und Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen.

Dort können sie reden und sich austauschen.
So möchten wir ihnen neue Denk·anstöße geben
und bei Problemen helfen
und sie auf neue Ideen bringen.

Weltweite und europäische Netz·werke

Wir arbeiten mit vielen Organisationen und Netz·werken in Europa zusammen.
In Netz·werken reden Personen und Gruppen miteinander.

Wir arbeiten mit anderen Gruppen zusammen.
Gemeinsam vertreten wir die Interessen von
Künstlern und Künstlerinnen.
Dafür reden wir mit wichtigen Gruppen und Personen in Politik und Verwaltung.

Die IGBK ist auch die deutsche Vertretung in der International Association of Art.
Der kurze Name dafür ist IAA.
Wenn Sie auf die Namen klicken, bekommen Sie mehr Infos zu der Organisation.
Die IAA hat über 90 Mitglieds·gruppen.
Es ist die größte weltweite Vereinigung von
Künstlern und Künstlerinnen.

Die IGBK ist aktiv im
Executive Committee der IAA Europe.
Diese Gruppe plant Aktivitäten in Europa.

IGBK ist auch in der Culture Action Europe (CAE).
Wenn Sie auf die Namen klicken, bekommen Sie mehr Infos zu den Organisationen.

Die IGBK arbeitet im Mobilitäts·netzwerk On The Move (OTM) mit.
Wenn Sie auf den Namen klicken, bekommen Sie mehr Infos zu der Organisation.

Die IGBK ist beratendes Mitglied im weltweiten Netzwerk für Künstler- und Künstlerinnen-Residenzen.
Das Netzwerk heißt Res Artis.
Wenn Sie auf den Namen klicken, bekommen Sie mehr Infos zu der Organisation.

Wir sind Mitglied
im Kunstrat des Deutschen Kulturrats
und arbeiten im Fachausschuss Europa und Internationales des Deutschen Kulturrats mit.
Wenn Sie auf den Namen klicken, bekommen Sie mehr Infos zu den Organisationen.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien fördert die IGBK.
Auch die Kulturstiftung der Länder fördert die IGBK.
Wenn Sie auf die Namen klicken, bekommen Sie mehr Infos zu den Organisationen.


institut für leichte sprache

Der Text ist von
Pauline Schewerdin
und
André Delor
vom
Institut für Leichte Sprache
Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.V.
Kehdenstr. 2-10
24103 Kiel

leichte sprache logo

Den Text haben
Barbara Larsow, Markus Soika und Stefan Hoyme geprüft.

european easy to read logo

© European Easy-to-Read Logo: Inclusion Europe. Mehr Informationen im Internet unter: Internetseite von Inclusion Europe

Die Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) e.V. wurde 1957 in Köln gegründet und ist seit ihrem Gründungsjahr die deutsche Sektion der International Association of Art (IAA).


Satzung der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste
zuletzt geändert am 07.11.2025

§1 Sitz, Geschäftsjahr
a) Die Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste – Sektion der Bundesrepublik Deutschland - e.V., abgekürzt IGBK, ist als Verein in das Vereinsregister des Amtsgerichts Köln mit dem Sitz in Köln eingetragen. Sie ist das Nationalkomitee der Bundesrepublik Deutschland in der International Association of Art/Association Internationale des Arts Plastiques, abgekürzt: IAA/AIAP.
b) Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember.

§2 Ziele und Aufgaben
a) Die IGBK ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel der IGBK dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder der IGBK erhalten keinen Gewinnanteil und auch keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
b) Zweck der IGBK ist die Förderung der Kunst und Kultur (§52 Abs. 2 Nr. 5 AO) sowie die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§52 Abs. 2 Nr. 13 AO).
c) Die Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch:
Förderung von Kunst und Kultur
- die Unterstützung der länderübergreifenden Begegnung und der Zusammenarbeit zwischen bildenden Künstler*innen sowie nationalen und internationalen Künstler*innenvereinigungen
- den kontinuierlichen Austausch und die Zusammenarbeit mit weiteren Organisationen der bildenden Kunst und vergleichbaren Einrichtungen auch anderer künstlerischer Sparten im nationalen und internationalen Kontext
- das Sammeln, Auswerten, Erstellen und öffentliche Bereitstellen von Informationen auf nationaler und internationaler Ebene zur künstlerischen Produktion, zu ihrer Verbreitung, ihrem Zugang, ihrer Förderung sowie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen (zum Beispiel über kostenlose Publikationen, Newsletter, Website, Social Media, Veranstaltungen, Fachgespräche, individuelle Auskünfte, Angebote und Gespräche)
- die Förderung und Anregung des öffentlichen und fachwissenschaftlichen Austauschs über bildende Kunst und die unentgeltliche Bereitstellung von Wissen und Materialien hierzu auf nationaler und internationaler Ebene
- die Organisation von und Beteiligung an Projekten, Kooperationsprojekten, Austauschformaten und Präsentationen, Netzwerken, Initiativen und öffentlichen Veranstaltungen (Symposien, Workshops etc.) zu aktuellen kulturpolitischen Fragen mit Schwerpunkt auf bildende Kunst bzw. zu aktuellen Fragen bezüglich der künstlerischen Produktion in nationaler und internationaler Perspektive
Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
- die Mitarbeit in nationalen, europäischen sowie internationalen Gremien, Veranstaltungen und Organisationen zur Förderung des länderübergreifenden Austauschs zu Kunst und Kultur, zu kulturpolitischen Fragen und zu einer internationalen Verständigung insbesondere für die Vertretung der bildenden Kunst aus Deutschland im Ausland sowie für den interkulturellen Austausch im Geist der Völkerverständigung und des Dialogs im Sinne der UNESCO Konvention Kulturelle Vielfalt
- die Vertretung der bildenden Künstler*innen aus Deutschland in der International Association of Art/ Association Internationale des Arts Plastiques, abgekürzt: IAA/AIAP

§3 Mitgliedschaft
a) Gründungsmitglieder der Dachstruktur IGBK sind: „Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (Bundesrepublik Deutschland) e.V.“ - BBK „Deutscher Künstlerbund e.V.“ „Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfördernden e.V.“ – GEDOK als Verbände, deren Arbeitsbereich sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstreckt.
Mitglied kann jede Vereinigung bildender Künstler*innen werden, soweit sie auf Bundesebene arbeitet (im folgenden Mitglied oder Mitgliedsverband).
Über die Aufnahme entscheidet die Delegiertenversammlung mit 3/4 Mehrheit.
b) Die Mitgliedschaft endet durch Verlust der Rechtsfähigkeit eines Mitgliedsverbands, durch Ausschluss oder durch Austritt.
Der Austritt kann nur schriftlich zum Ende des Geschäftsjahres mit sechsmonatiger Kündigungsfrist gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Über den Ausschluss eines Mitgliedsverbands entscheidet die Delegiertenversammlung nach Anhörung des Mitgliedsverbands mit 2/3 Mehrheit. Der Ausschluss ist zulässig, wenn ein Mitgliedsverband den Zwecken des Vereins (§2 a-c) zuwiderhandelt.
c) Die Mitgliedsverbände leisten einen angemessenen Beitrag. Die Höhe des Beitrags wird von der Delegiertenversammlung festgelegt.

§4 Organe
Organe der IGBK sind die Delegiertenversammlung und der Vorstand.
a) Die Delegiertenversammlung setzt sich paritätisch aus Delegierten der Mitgliedsverbände zusammen. Die ordentliche Delegiertenversammlung findet jährlich einmal statt. Außerordentliche Delegiertenversammlungen sind auf Beschluss des Vorstandes oder auf Antrag eines Viertels der Delegierten einzuberufen. Die Einberufung erfolgt in jedem Fall durch die Vorsitzenden (Vorstand im Sinne des § 26 BGB) mit einer Mindestfrist von 4 Wochen in Textform unter Angabe der Tagesordnung und des vom Vorstand festzulegenden Ortes und Versammlungsformats.
Auf der Delegiertenversammlung haben die anwesenden Delegierten je eine Stimme; Stimmübertragung ist nicht möglich. Eine virtuelle oder hybride Delegiertenversammlung ist möglich, insofern die Delegierten in diesem Rahmen ihre Rechte in einem nur für die Delegierten und Geschäftsstelle zugänglichen Kommunikationsraum im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können und die Geheimhaltung ihrer Stimmabgabe sichergestellt ist. Ausreichend ist eine Versendung der Zugangsdaten zur virtuellen bzw. hybriden Sitzung zwei Tage vor dem Termin per E-Mail. Die Vorschrift des § 32 Abs. 2 BGB bleibt hiervon unberührt.
Beschlüsse werden, sofern diese Satzung keine andere Regelung vorsieht, mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Die Delegiertenversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der teilnehmenden Delegierten beschlussfähig. Über die Beschlüsse der Delegiertenversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Die Versammlung bestimmt eine Versammlungsleitung und eine/n Protokollant*in. Das Protokoll wird von der Versammlungsleitung und der/dem Protokollant*in unterschrieben.
Die Delegiertenversammlung nimmt den Geschäftsbericht des Vorstandes entgegen und erteilt diesem die Entlastung. Die Delegiertenversammlung wählt aus ihrer Mitte eine Versammlungsleitung und für die Dauer von drei Jahren den Vorstand sowie zwei Kassenprüfer*innen. Diese bleiben bis zur erfolgreichen Neuwahl eines/r Nachfolger*in im Amt. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, zum Beispiel durch Rücktritt, wählt die nächstfolgende Delegiertenversammlung eine Nachfolge, die das Amt bis zum Ablauf der ursprünglichen Amtszeit des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds wahrnimmt.
b) Der Vorstand besteht aus je einem Vorstandsmitglied der Mitgliedsverbände, die den Verein gemeinsam als Vorsitzende gemäß § 26 BGB vertreten, und je zwei weiteren Vertreter*innen der Mitgliedsverbände.
Die Vorsitzenden sind alleinvertretungsberechtigt gemäß § 26 BGB. Sie bleiben im Amt für die Dauer der gewählten Amtszeit, auch wenn sie zwischenzeitlich nicht mehr Vorstandsmitglied eines Mitgliedsverbands sind.
Im Innenverhältnis sind alle Vorstandsmitglieder einander gleichgestellt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Sitzung teilnimmt, die in Präsenz oder per Videokonferenz stattfindet. Er entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Schriftliche Zirkularbeschlüsse per E-Mail sind ebenfalls mit einfacher Mehrheit möglich.
Die Delegierten wählen eine/n der drei Vorsitzenden auf die Dauer von drei Jahren als bildende/n Künstler*in zum/zur Sprecher*in.
Delegierte, auch Vorstandsmitglieder, können für ihre Tätigkeit für die Erfüllung der Satzungszwecke des Vereins gem. § 3 Nr. 26, 26a EstG die steuerlich zulässigen Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe erhalten. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand, auch über die Bedingungen und Höhe der Aufwandsentschädigungen. Für die Vereinbarung mit Vorstandsmitgliedern ist allein die Delegiertenversammlung zuständig.
Der Vorstand bestellt die Geschäftsführung, die an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilnimmt. Nähere Einzelheiten bestimmt eine Geschäftsordnung, die der Vorstand erlassen kann. Der Vorstand kann zu seiner Unterstützung Projektleitungen ernennen sowie zur Beratung Beiräte einsetzen.

§5 Satzungsänderungen
Satzungsänderungen beschließt die Delegiertenversammlung mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Delegierten. Einzelne Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen und redaktionellen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen.

§6 Auflösung
a) Die Auflösung des Vereins kann von der Delegiertenversammlung mit 3/4 Mehrheit beschlossen werden, wenn 2/3 der Delegierten anwesend sind. Die den Auflösungsbeschluss fassende Delegiertenversammlung bestellt die Liquidator*innen.
b) Im Falle des Ausscheidens von Mitgliedsverbänden sowie bei einer Auflösung des Vereins findet ein Ersatz von geleisteten Zuwendungen an den Verein sowie eine Zuwendung von Vermögen nicht statt. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Kunst und Kultur oder die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Über die Vergabe im Rahmen dieser Vorschrift entscheidet die Delegiertenversammlung.

Die Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) ist eine wichtige Dachorganisation für bildende Künstler*innen auf internationaler und nationaler Ebene. Sie engagiert sich im Bereich der internationalen kulturellen Zusammenarbeit und trägt zur Verbesserung des internationalen Künstler*innenaustausches und der Rahmenbedingungen künstlerischer Arbeit bei.

 

Service und Beratung

Wir stellen Informationen zu Arbeits-, Austausch- und Fördermöglichkeiten für Künstler*innen bereit, weisen auf aktuelle internationale Ausschreibungen, Residenzen und Stipendien hin und erleichtern relevante Kontakte. Grenzüberschreitende Mobilität ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir stellen für professionelle bildende Künstler*innen den internationalen Künstler*innenausweis aus.

Seit 2013 betreibt die IGBK gemeinsam mit dem Dachverband Tanz Deutschland und dem Internationalen Theaterinstitut (ITI) Deutschland das Informationsportal touring artists. Die Website bietet international mobilen Künstler*innen der Sparten Bildende und Darstellende Kunst umfassende Informationen zu den Themen Visa, Aufenthalt, Transport, Zoll, Steuern, Sozialversicherung, andere Versicherungen und Urheberrecht. Das Projekt wird gefördert durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und durch die Berliner Senatsverwaltung für Kultur und gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Symposien und Workshops

Wir veranstalten Symposien und Workshops zu aktuellen kulturpolitisch relevanten Themen und zu den Bedingungen und Perspektiven zeitgenössischer künstlerischer Arbeit. Unsere Arbeit umfasst folgende Themen: Interkultureller Austausch, Mobilität, Künstler*innenförderung, Status und Selbstverständnis von Künstler*innen sowie ihre Organisations- und Arbeitsformen, Kunstvermittlung und -ausbildung, Sozialversicherung und Urheberrecht.

Wir fördern mit unseren Veranstaltungen den Austausch zwischen Künstler*innen, Kulturpolitiker*innen und Wissenschaftler*innen. Wir möchten auf diese Weise Denkanstöße geben, Handlungsmöglichkeiten entwickeln und den Blick für zukunftweisende Ideen schärfen.

 

Internationale und europäische Netzwerke

Wir engagieren uns insbesondere auf europäischer Ebene in verschiedenen Organisationen und Netzwerken. Zusammen mit unseren Kooperationspartnern setzen uns dafür ein, dass die Belange von Künstler*innen an den relevanten politischen und administrativen Schaltstellen gestärkt werden.

Die IGBK repräsentiert das deutsche Nationalkomitee der International Association of Art (IAA), der mit weltweit über 90 Mitgliedsorganisationen größten internationalen nichtstaatlichen Vereinigung bildender Künstler*innen. Die IGBK ist aktiv im Executive Committee der IAA Europe und koordinierte die Aktivitäten der IAA Europe von 2015-2019. Wir engagieren uns in Culture Action Europe (CAE) und dem Mobilitätsnetzwerk On The Move (OTM) und sind assoziiertes Mitglied im weltweiten Künstler*innenresidenzen-Netzwerk Res Artis. Wir sind Mitglied in der Deutschen UNESCO-Kommission (bis Ende 2020) und im Kunstrat des Deutschen Kulturrats.

über uns

Die Geschichte der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) beginnt im Mai 1957.

Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK)
Markgrafendamm 24/ Haus 16
10245 Berlin

Tel: +49 (0)30 23 45 76 66
Fax: +49 (0)30 28 09 93 05

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.igbk.de

In der Geschäftsstelle der IGBK arbeiten

  • Constanze Brockmann (Geschäftsführerin)
  • Carolin Schulz (Referentin und Assistentin der Geschäftsstelle)
  • Christine Heemsoth (Koordination Redaktion touring artists)
  • Fanette Macanda (Mitarbeit touring artists und IAIB/InPro)

Die Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) unterstützt den Austausch zwischen Künstler*innen weltweit und fördert die länderübergreifende Verständigung in der bildenden Kunst. Dieser Austausch erweitert Perspektiven und stellt neue Erfahrungsräume und Zusammenhänge her.

Das bereichert nicht nur die künstlerische Arbeit, sondern fördert auch die Kunst- und Meinungsfreiheit sowie einen kritischen Diskurs. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit stärkt die Offenheit unter den Menschen und trägt zu kultureller Vielfalt und gesellschaftlicher Diversität bei. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zu Demokratie und Toleranz.

Mit unseren Projekten, unseren Serviceleistungen und unserer Arbeit in internationalen und europäischen Netzwerken setzen wir uns ganz konkret für diese Werte ein. Wir helfen mit, die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen künstlerischer Arbeit zu verbessern und vermitteln in diesem Zusammenhang zwischen nationaler und internationaler Ebene.

Es ist unser Anliegen, Barrieren und Mobilitätshürden in der internationalen künstlerischen Zusammenarbeit abzubauen. Wir sind bestrebt, beständige Alternativen zu herkömmlichen Formen des internationalen Austauschs in der bildenden Kunst zu entwickeln und diese diskiminierungsfreier und klimagerechter zu gestalten.

In der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) sind die drei wichtigsten deutschen, bundesweit agierenden Künstlerorganisationen gleichberechtigt zusammengeschlossen:

Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), Deutscher Künstlerbund und Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfördernden (GEDOK).

Die IGBK repräsentiert damit mehr als 14.000 bildende Künstler*innen in Deutschland.

 

Mitgliedsverbände der IGBK

Der Vorstand der IGBK besteht aus je einem Bundesvorstandsmitglied der drei Mitgliedsverbände, die den Verein gemeinsam als Vorsitzende vertreten. Des Weiteren gehören dem IGBK-Vorstand je zwei weitere Delegierte der Mitgliedsverbände an.

Der ehrenamtlich tätige Vorstand wird alle drei Jahre von der IGBK-Delegiertenversammlung gewählt. Die Delegiertenversammlung setzt sich paritätisch aus insgesamt 18 Delegierten der Mitgliedsverbände zusammen.

Vorstandsmitglieder:

Weitere Delegierte:

Ehemalige Vorsitzende der IGBK

  • Professor Karl Hartung  (1957 - 1974)
  • Professor Georg Meistermann (1957 - 1974)
  • Dr. Ernst Thiele (1957 - 1974)
  • Professor Hans Nagel (1974 - 1977)
  • Anatol Buchholtz (1974 -1987)
  • Anneliese Rall (1974 - 1977)
  • Sibylle Niester (1977 - 1984)
  • Professor Fred Thieler (1977 - 1984)
  • Professor Thomas Grochowiak (1984 - 1987)
  • Gisela Gräfin von Waldersee (1984 - 1989)
  • Professor Siegfried Neuenhausen (1987 - 1990)
  • Dierk Engelken (1987 - 1996)
  • Dr. Renate Maßmann (1989 - 2002)
  • Ulrich Pohl (1990 - 1993)
  • Joachim Kettel (1993 - 1997)
  • Andreas Schmid (1997 - 2002)
  • Renate Christin (2002 - 2008)
  • Barbara Wille (2002 - 2005)
  • Frank Michael Zeidler (2005 - 2008)
  • Ingrid Scheller (2008-2014)
  • Prof. Ulrike Rosenbach (2014-2019)
  • Andrea Knobloch (2014-2017)
  • annette hollywood (2017-2020)
  • Werner Schaub (1997-2020)