Mobil und sozial abgesichert: "Soziale Absicherung von bildenden Künstler*innen in Europa". Welche Rahmenbedingungen bildende Künstler*innen für grenzüberschreitendes Arbeiten brauchen.

Ein Projekt der IGBK in Kooperation mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland am 16. und 17. November 2010 in der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland

Bereits im Dezember 2009 organisierte die Internationale Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) in Linz eine Expertenrunde zur Mobilität von bildenden Künstler*innenin Europa. Diskutiert wurde über vorhandene Mobilitätshindernisse und die Frage, wie grenzüberschreitendes Arbeiten für bildende Künstler*innen vereinfacht werden kann. Die Gespräche waren in die vier Themenblöcke "Steuern und Zoll", "Visaregularien", "Information und Beratung" und "Förderinstrumente" gegliedert.

Den daraus resultierenden Empfehlungskatalog brachte die IGBK u. a. auch in die Arbeit der OKM (offene Koordinierungsmethode) Arbeitsgruppe zur Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden auf EU-Ebene ein. In ihrem Abschlussbericht vom Juni 2010 betont die OKM-Arbeitsgruppe, dass das Thema Koordinierung der Sozialgesetzgebung in Zukunft verstärkt anzugehen sei.

Der Expertenworkshop in Berlin

Wegen seiner Komplexität war der Bereich Sozialversicherung bei der Veranstaltung in Linz bewusst ausgeklammert worden. Der Expertenworkshop "Soziale Absicherung von bildenden Künstlerinnen und Künstlern in Europa" widmete sich dann explizit diesem Thema (PDF Programm). In Kooperation mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland im Europäischen Haus Berlin war die IGBK am 16. und 17. November 2010 Gastgeber des Workshops. Im Mittelpunkt standen die Frage der sozialen Absicherung in Europa sowie die Koordinierung der vorhandenen europäischen Gesetzgebungen und Sozialversicherungssysteme.

Nach Berlin eingeladen waren Repräsentant*inneen von Künstlerverbänden, Ministerien und Sozialversicherungseinrichtungen aus acht europäischen Ländern sowie Vertreter*innen der Europäischen Kommission. Die Workshop-Moderation übernahm Richard Poláček (PRACTICS / On the Move). Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der bildenden Künstler*innen selbst war insbesondere die Frage nach der Transparenz und der Praktikabilität der vorliegenden EU-Verordnung und der daraus resultierenden Regelungen von Interesse. Der Erfahrungsaustausch konzentrierte sich auf folgende Fragen: Wie ist der Informationsfluss über die Möglichkeiten sozialer Sicherung und über bestehende EU-Regularien für bildende Künstler*innen in den einzelnen Ländern organisiert? Existiert eine effektive Informationspolitik? Sind die geltenden EU-Regularien sowie aktuelle Änderungen bereits hinreichend umgesetzt? Sind sie ausreichend bekannt - und werden sie den Anforderungen der Künstler*innen überhaupt gerecht?
 
Als Vertreter*innen der Europäischen Kommission präsentierten Vit Holubec (Generaldirektion Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit, Abteilung Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und Freizügigkeit der Arbeitnehmer) und Anna Geukens (Generaldirektion Bildung und Kultur, Abteilung Kulturpolitik, Vielfalt und kulturelle Dialog) die modernisierte Koordinierung der sozialen Sicherung der EU sowie die im Rahmen der Europäischen Kulturagenda entwickelten Strategien und Schwerpunkte. In der Diskussion mit den Vertreter*innender Künstlerverbände, nationalen Ministerien und Sozialversicherungseinrichtungen, die sich den Präsentationen von Vit Holubec und Anna Geukens anschloss, zeigte sich eine gewisse Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis, zwischen geltenden gesetzlichen Bestimmungen und ihrer mangelnden konkreten Umsetzung. Zum Beispiel, wenn französische Künstler*innen während eines Arbeitsaufenthaltes in Deutschland eine Arztpraxis aufsuchen müssen, dort aber deren "Europäische Krankenversicherungskarte" nicht akzeptiert wird, obwohl EU-Regelungen dies vorschreiben.

Um die garantierte Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union problemloser zu gestalten, gibt es seit Mai 2010 ein modernisiertes Koordinierungssystem, das für alle EU-Bürger*innen gilt, die in ihrem Land gesetzlich versichert sind, unabhängig von ihrem Erwerbsstatus. Das neue Koordinierungssystem soll die Zusammenarbeit zwischen den nach wie vor sehr unterschiedlich organisierten Sozialversicherungsträgern in Europa verbessern. Dazu gehört auch die sukzessive Einführung eines Systems für den elektronischen Datenaustausch. Die in Bezug auf die Mobilität von Kulturschaffenden wichtigste Neuerung: Im Rahmen der so genannten (Selbst-) Entsendung können auch selbständige Künstler*innen bis zu 24 Monate im EU-Ausland arbeiten, und zwar unter Beibehaltung ihres jeweiligen nationalen Versicherungssystems.

Maßgeschneiderte Informationen für europaweite Mobilität

Im Berliner Expertenworkshop wurde deutlich, dass Informationsdefizite in Sozialversicherungsfragenein Hindernis für die Mobilität bildender Künstler*innen darstellen. Viele Künstler*innen sind nicht ausreichend mit den EU-Regeln und der Funktionsweise derKoordinierung vertraut. Existierende Online-Infoseiten sind meist zu allgemein gehalten, um wirklich hilfreich zu sein. Notwendig sind daher nationale Webseiten und Informationssysteme, die die EU-Regularien »maßgeschneidert« für die Bedürfnisse von Künstler*innenaufbereiten. Auch Künstlerorganisationen sind über die EU-Regelungen oft nicht genügend informiert, manchmal noch nicht einmal hinreichend sensibilisiert für diese Fragestellungen. Das bedeutet, im Geflecht der EU-Regularien und ihrer nationalen Umsetzungen werden die Künstlerorganisationen ihrer Mittlerrolle zwischen Künstler*innen und Behörden/Einrichtungen wie Krankenkassen etc. (noch) nicht in ausreichendem Maß gerecht.

Ebenso gilt das festgestellte Informationsdefizit für einzelstaatliche Behörden und Sozialversicherungsträger, die mit der Durchführung der Verordnungen befasst sind. Sie müssen zuverlässig und effektiv mit allen wesentlichen Informationen über die Neuerungen und mit Anweisungen für die Umsetzung der Vorschriften in nationales Recht versorgt werden. Bereits 2009 hatte trESS (Netzwerk für Schulung und Berichterstattung auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit) in einem Bericht festgestellt, "dass die Informationsverbreitung als eine der wichtigsten Herausforderungen anzusehen ist." Die vom trESS-Netzwerk koordinierenden Sozialrecht sind für die damit auf nationaler Ebene befassten Institutionen ein sehr hilfreiches Angebot.

Kulturelle Vielfalt ermöglichen

Mobilität, internationaler Austausch, grenzüberschreitende Förderung von Künstler*innen: Bewährt haben sich in diesem Zusammenhang immer solche Angebote, die sich ganz praktisch und zielgenau am Bedarf von Künstler*innen orientieren. So etwa die EU-geförderten Beratungseinrichtungen PRACTICS, die mobile Künstler*innen und Kulturschaffende »maßgeschneidert« beraten und unterstützen. Die weitere Förderung und der europaweite Ausbau dieser im Rahmen einer Pilotphase bisher vier existierenden Einrichtungen (in Wales, Spanien, Belgien und in den Niederlanden) ist deshalb sinnvoll und wünschenswert.

Das vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderte Online- Handbuch "Künstlermobilität" der IGBK und des Deutschen Nationalkomitees des Internationalen Theaterinstituts, das Ende 2012 fertig gestellt sein wird, ist in diesem Zusammenhang ebenfalls hervorzuheben. Das Angebot wird, zunächst für mobile bildende und darstellende Künstler*innen, praxisnahe Informationen u.a. zu Steuer-, Visa-, Förder- und eben auch Sozialversicherungsfragen bereitstellen. Zielgruppe sind nicht nur in Deutschland lebende, international tätige Künstler*innen, sondern auch ausländische Künstler*innen, die in Deutschland produzieren und kooperieren möchten. Im Kontext des Berliner Expertenworkshops sind die in Österreich von der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) ab 2011 angebotenen Serviceangebote für Kunstschaffende zu allen Fragen der sozialen Absicherung erwähnenswert. Auch die von einigen europäischen Kunsthochschulen eingerichteten "Career Centers" und die Zusammenarbeit der Hochschulen mit den Sozialversicherungsträgern spielen für die Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern eine wichtige Rolle. Praxisnahe Information und Beratung sind entscheidende Punkte, aber nicht ausreichend, wenn man die Europäische Union als "lernende Gemeinschaft" versteht.

Es geht auch darum, sowohl die »obstacles« als auch die vorhandenen »best practice«-Beispiele systematisch zu identifizieren und die gewonnenen Erkenntnisse dann im Sinne einer grenzüberschreitenden kulturellen und künstlerischen Vielfalt in Europa zu nutzen. Nicht zuletzt sind systematische Daten- und Informationssammlungen auch für die politische Argumentation zentral. Dieses "Monitoring" ist für Künstlerorganisationen wie der IGBK eine wichtige Basis, um die Interessen ihrer Mitglieder mit Nachdruck, Kompetenz und fachspezifischem Know-how zu vertreten.

Künstlersozialgesetzgebung und Koordinierung

Die Beiträge von Carroll Haak (Empirische Analysen/Deutsche Rentenversicherung Bund) und Bernd Schulte (trESS Netzwerk/Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht, München) beschäftigen sich mit der Künstlersozialgesetzgebung in ausgewählten europäischen Ländern sowie mit den Rahmenbedingungen und der Praxis der Koordinierung.
 
Carroll Haak umreißt in ihrer Studie die Grundprinzipien der Koordinierung der Sozialversicherung in Europa, das auch für bildende Künstler*innen geltende Prinzip der so genannten (Selbst-)Entsendung sowie das so genannte vereinfachte Verwaltungshandeln der EU. Im Zentrum ihres Beitrags stehen die Sondersysteme der sozialen Sicherung für bildende Künstler*innen in Europa: Die Systeme in Deutschland, Österreich, Frankreich, den Niederlanden und Kroatien werden ausführlich dargestellt.
 
Bernd Schulte, der nationale trESS-Experte für die Bundesrepublik Deutschland, stellt in seinem Text "Die Europäische Sozialrechtskoordinierung in Gestalt der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009" das Prinzip der Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der EU, die vorhandenen Kompetenzen im Bereich der Sozialgesetzgebung sowie die bislang existierenden EU-Koordinierungsrichtlinien und deren Umsetzung in den Mittelpunkt.

Publikation

Auf Grundlage der Ergebnisse des Expertenworkshops ist eine Publikation der IGBK erschienen. Im Zentrum der Veröffentlichung stehen die erweiterten und aktualisierten Beiträge von Dr. Carroll Haak und Dr. Bernd Schulte. Die Publikation liegt in deutscher und englischer Sprache vor und kann in gedruckter Form bei der IGBK kostenfrei bestellt werden.